Strafrecht


Der Staat macht einen Strafanspruch geltend.

Meist beginnt es mit dem Zugang eines polizeilichen Anhörungsbogens. Bereits bei dem ersten Vorwurf empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu ist der Vorwurf zu ernst zu nehmen und solche Vorwürfe erledigen sich meistens nicht von selbst. Grundsätzlich ist stets zu empfehlen, ohne anwaltliche Konsultation keine Angaben zur Sache zu machen! Keine – ausnahmslos! Warum? Ohne Sichtung der amtlichen Ermittlungsakte ist gänzlich unbekannt, welche Beweise gegen einen vorliegen. Möglicherweise (tatsächlich häufig) schaffen die eigenen Angaben überhaupt erst die Beweise, die den Vorwurf bestätigen. Es ist das gute Recht des Beschuldigten zu schweigen. Getreu dem Motto Reden ist Silber, Schweigen ist Gold sollte geschwiegen werden. Nach Sichtung der amtlichen Akte kann die weitere Vorgehensweise entschieden und eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Seit langen Jahren verteidigen wir regelmäßig Beschuldigte und Angeklagte in strafrechtlichen Verfahren mit großer Kompetenz.

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