Notar


Zu den Tätigkeiten des Notars gehört überwiegend die Beurkundung und Beglaubigung. Gerade bei der Gestaltung von Verträgen ist ein Notar der fachkundige, neutrale Berater, der eine rechtlich ausgearbeitete Lösung für den Gestaltungswunsch der Parteien erstellt. Neben Grundkaufverträgen ist an familienrechtlichen-, erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen Regelungen zu denken. Hier beraten wir Sie bedarfsgerecht und schaffen die für Sie passende Lösung.