Erbrecht


Die Fragen anlässlich eines Erbfalles sind mannigfaltig.

Hier ergeben sich verschiedene Ansatzpunkte:

Notarielle Beratung in erster Linie für denjenigen, der seine Verhältnisse Regeln möchte vor und nach dem Tod. Anwaltliche Beratung für den Erben oder Pflichtteilsberechtigten nach einem Todesfall. Nicht selten entsteht unmittelbar nach dem Tod eines geliebten Menschen erheblicher Streit zwischen den zurückgebliebenen Angehörigen. Eine durchdachte erbrechtliche Gestaltung noch zu Lebzeiten mit Hilfe eines Notars kann einerseits dafür sorgen, dass später Zwist und unnütze Kosten (Steuern, Übertragungskosten) vermieden werden und andererseits der eigene Wille auch umgesetzt werden kann. Viel zu oft sind eigene Testamente auslegungsbedürftig und schaffen mehr Probleme als sie lösen. Nicht zuletzt spielt das Sozialrecht mit der Anspruchsüberleitung eine Rolle. Bei Betrieben und der Rechtsnachfolge müssen viele Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Natürlich ist der Gedanke an das eigene Ende nicht leicht, doch das mühsam Geschaffene unnötig zu gefährden oder zu belasten, ist sicherlich nicht das, was man möchte. Für die Erben und Pflichtteilsberechtigten stellen sich nach einem Todesfall viele Fragen:

Welchen Anspruch habe ich?
Muss ich mit Steuern rechnen?
Benötige ich einen Erbschein?
Müssen frühere Schenkungen berücksichtigt werden?
Welche Pflichtteilsrechte gibt es?
Welche Auskunftsansprüche existieren?

Auch hier haben wir nur eine geringe Auswahl der zahlreichen Fragen aufgezeigt.

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